Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALU-PROFIL-TEAM Beratungs + Verkaufs GmbH (ALU PROFIL)
Stand: 26. September 2007
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle Vertragsverhältnisse zwischen Kunden und ALU PROFIL sind ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die schriftlichen Auftragsbestätigungen von ALU PROFIL maßgeblich. Sämtliche Leistungen von ALU PROFIL gegenüber Kunden erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen. Abweichende Bedingungen oder Abreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von ALU PROFIL.
1.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ALU PROFIL mit dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Angebote, Vertragsabschluß und Vertragsinhalte
2.1 Angebote von ALU PROFIL sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ALU PROFIL eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt hat. ALU PROFIL ist berechtigt, Aufträge von Dritten ausführen zu lassen.
2.2 Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ALU PROFIL. Mündliche Zusagen binden ALU PROFIL nur, wenn sie von ALU PROFIL schriftlich bestätigt werden. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantie dar.
2.3 Bei Verträgen, die ALU PROFIL mit dem Kunden auf elektronischem Wege schließt, wird ALU PROFIL dem Kunden die Möglichkeit verschaffen, den Vertragsinhalt nebst diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
2.4 Vermittelt ALU PROFIL Anfragen von Kunden an Dritte, ist der Kunde nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet.
3. Preise, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise, sowohl nach Vereinbarung als auch nach Aufwand, sind Nettopreise. Zusätzlich zu zahlen sind Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe sowie etwaige Zölle und sonstige Abgaben. Zu den Nettopreisen kommen Versandkosten und solche für Verpackungen hinzu. Auch Mehrkosten aufgrund von Änderungswünschen des Kunden werden gesondert berechnet.
3.2 Je nach Umfang des Auftrages ist ALU PROFIL berechtigt, dem Kunden bei Auftragserteilung oder bei Teillieferungen bis zu 50% des Auftragswertes vorab in Rechnung zu stellen. Weiter ist ALU PROFIL berechtigt, dem Kunden anteilige Kosten für Werkzeuge zu berechnen.
3.3 Rechnungen sind mit Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es ist Abweichendes vereinbart.
3.4 Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit bezahlt. Als Verzugsschaden kann ALU PROFIL Zinsen in Höhe von 8%- Punkten über dem Basissatz fordern. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ALU PROFIL ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.5 Wechsel und Schecks werden von ALU PROFIL nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift auf dem Geschäftskonto von ALU PROFIL als Zahlung. Bank-, Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
4. Lieferzeiten, Lieferpflichten, Leistungs- und Erfüllungsort
4.1 Liefer- und Leistungsfristen, die in der Auftragsbestätigung von ALU PROFIL genannt werden, beruhen auf einer Schätzung des Arbeitsumfanges und sind daher unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde zuvor schriftlich vereinbart.
4.2 Die Liefer- und Leistungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Lieferoder Leistungsgegenstand das Haus ALU PROFIL verlassen hat oder ALU PROFIL dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt hat.
4.3 Die Liefer- und Leistungszeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Muss der Kunde vorleisten (Bereitstellung von Zeichnungen, Daten, Fertigungsunterlagen, Stücklisten, Prototypen, Freigabebestätigungen, sonstige Produkte), beginnt sie mit dem Eingang dieser Vorleistung bei ALU PROFIL. Sie verlängert sich angemessen um den für ALU PROFIL zur Umdisponierung notwendigen Zeitraum, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterläßt.
4.4 ALU PROFIL ist berechtigt, teilweise zu liefern oder zu leisten.
4.5 ALU PROFIL liefert grundsätzlich ab Werk. Ist die Versendung des Liefer- oder Leistungsgegenstandes an den Kunden oder Dritte vereinbart, so geht die Preisgefahr mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Transporteur über. Für die Frachtsicherung ist ALU PROFIL nicht verantwortlich. Die Preisgefahr geht in jedem Fall mit der Ingebrauchnahme des Liefer- oder Leistungsgegenstandes über. Nimmt ALU PROFIL Ware aus Gründen zurück, die ALU PROFIL nicht zu vertreten hat, so trägt der Kunde die Preisgefahr bis zum Eingang des Liefer- oder Leistungsgegenstandes bei ALU PROFIL.
4.6 Hält ALU PROFIL einen Liefer- oder Leistungstermin nicht ein und muß ALU PROFIL dies vertreten, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstrichen ist. Hat ALU PROFIL nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig oder unter Verstoß gegen wesentliche Pflichten gehandelt, sind die Rechte des Kunden aus dem Verzug auf den Rücktritt beschränkt. Neben der Lieferung oder Leistung kann der Kunde Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn ALU PROFIL vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
4.7 Kann ALU PROFIL wegen höherer Gewalt, mangelnder Mitwirkung des Kunden oder unvorhersehbarer, nicht von ALU PROFIL zu vertretender Hindernisse nicht liefern oder leisten, tritt kein Verzug ein. In diesem Fall darf ALU PROFIL seine Leistung nachholen, nachdem der Hinderungsgrund weggefallen ist, sofern ALU PROFIL vor Eintritt des Hindernisses noch liefern oder leisten durfte.
4.8 Leistungs- und Erfüllungsort für die von ALU PROFIL geschuldeten Leistungen ist der Sitz von ALU PROFIL.
5. Werkleistungen, technische Beratung , Mitwirkung des Kunden
5.1 Ist eine Leistung als Werkleistung geschuldet, wird ALU PROFIL das versprochene Werk herstellen. Sind Prüfungen und Kontrollen erforderlich, wird ALU PROFIL dem Kunden nach Fertigstellung eines Werkes oder zum vereinbarten Zeitpunkt die vertragsgerechte Herstellung des Werkes nach zwischen den Parteien festzulegenden Abnahmekriterien nachweisen. Gelingt der Nachweis, hat der Kunde das Werk abzunehmen. Unwesentliche Abweichungen von den vereinbarten Merkmalen oder Abnahmekriterien berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.
5.2 Technische Beratungen durch ALU PROFIL werden nach bestem Wissen und Können gegeben. Sie sind jedoch unverbindliche Empfehlungen und befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung der Werke von ALU PROFIL ist der Kunde verantwortlich.
5.3 Die von ALU PROFIL spezifizierten Parameter und Angaben über Lieferumfang, Maße, Gewichte, Werkstoffe, Aussehen und Leistung dienen zur Bezeichnung des Liefergegenstandes und stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar. Garantieerklärungen müssen zu Ihrer Rechtswirksamkeit ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Fehlt dem Werk von ALU PROFIL im Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine derart garantierte Eigenschaft, wird ALU PROFIL nach Wahl des Kunden kostenlos den Mangel beseitigen oder gegen Rückgabe der mangelhaften Ware Ersatz liefern oder die Ware unter Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen zurücknehmen.
5.4 Der Kunde trägt die Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Zeichnungen, Prüfanweisungen und sonstigen Anforderungen, die er ALU PROFIL zur Durchführung einer Werkleistung stellt. Stellt der Kunde Material bei, garantiert ALU PROFIL nicht die Abwesenheit von versteckten Mängeln. Prüfungen an beigestelltem Material werden nur durchgeführt, sofern diese separat vereinbart werden.
6. Gewährleistung
6.1 Sachmängel, Falschlieferungen und Fehlmengen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt des Werkes ALU PROFIL schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich erst später ein bei erster Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, so ist er unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens jedoch ein Jahr nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Bearbeitet oder verarbeitet der Kunde Material oder Werk nach Erledigung des Mangels weiter, wird vermutet, dass es sich für die Verwendung des Kunden eignet.
6.2 Unterläßt der Kunde die unverzügliche Anzeige, so gilt das Werk in Ansehung des Mangels als genehmigt. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde ALU PROFIL nicht unverzüglich nach Verlangen von ALU PROFIL eine sachgerechte Prüfung eines etwaigen Mangels ermöglicht.
6.3 Mit der Mangelanzeige hat der Kunde zugleich unwiderruflich mitzuteilen, ob er zur Nacherfüllung eine Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache wünscht. Bei berechtigten Beanstandungen wird ALU PROFIL nach Wahl des Kunden kostenlos den Mangel beseitigen oder frachtfrei urspünglicher Empfangsstation gegen Rückgabe des mangelhaften Werkes Ersatz liefern oder das Werk unter Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen zurücknehmen. Ist die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, darf ALU PROFIL ohne weiteres die andere Art der Nacherfüllung vornehmen.
6.4 Der Kunde kann nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung sein Recht auf Rücktritt geltend machen oder Minderung der Vergütung verlangen.
6.5 Sofern ALU PROFIL in der Fertigung Leistungen nach technischen Vorgaben, Prüfanweisungen oder sonstigen Anforderungen der Kunden erstellt, ist die Gewährleistung von ALU PROFIL auf Einhaltung der Anforderungen beschränkt.
6.6 Aus mangelhaften Teillieferungen kann der Kunde keine Rechte hinsichtlich derübrigen Teillieferungen herleiten.
6.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung. Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen ALU PROFIL sind nicht abtretbar.
6.8 Hat ALU PROFIL nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder wesentliche Pflichten verletzt, sind alle sonstigen Rechte des Kunden aus der mangelhaften Lieferung oder Leistung ausgeschlossen.
7. Haftung
7.1 Sofern ALU PROFIL aufgrund technischer Vorgaben, Prüfanweisungen oder sonstigen Anforderungen des Kunden tätig wird, ist die Haftung von ALU PROFIL für die Eignung des Werkes im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck des Werkes, seine sachgemäße Konstruktion, die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Bauartvorschriften sowie die Eignung des Werkstoffes ausgeschlossen.
7.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet ALU PROFIL nicht, es sei denn, wesentliche Vertragspflichten wurden verletzt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden; soweit nicht schriftlich anders vereinbart, höchstens jedoch auf Euro 20.000,–
7.3 Der Kunde hat unverzüglich nach Entdeckung eines Mangels daraufhin zu wirken, dass weitere Schäden vermieden werden. Mit der Mängelanzeige hat der Kunde den von ihm erwarteten Schadensbetrag zu beziffern. Unverzüglich nach Eintritt von Umständen, die dazu führen könnten, dass der Schadensbetrag die Höhe von Euro 20.000,– erreicht oder übersteigt, wird der Kunde ALU PROFIL schriftlich darauf hinweisen; dasselbe gilt für später eintretende Umstände, welche die Höhe des Schadens beeinflussen können. Unterläßt der Kunde diesen Hinweis, ist ALU PROFIL nicht verpflichtet, für Vermögenssschäden über diesen Betrag hinaus Erstattung zu leisten.
7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Fall ALU PROFIL zurechenbarer Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
8. Verjährung
8.1 Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit der Lieferung des Werkes an den Kunden.
8.2 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht für Ansprüche im Falle ALU PROFIL zurechenbarer Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
9. Eigentumsvorbehalt, Eigentum von Werkzeugen
9.1 ALU PROFIL behält sich das Eigentum an den gelieferten Werken bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung vor. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auf sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftverbindung mit dem jeweiligen Kunden bis zur vollständigen Bezahlung.
9.2 Eine Verarbeitung und Umbildung des Werkes durch den Kunden oder Dritte erfolgt stets für ALU PROFIL als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ALU PROFIL. Erlischt das (Mit-) Eigentum von und durch Verbindung, so geht das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf ALU PROFIL über.
9.3 Der Kunde darf das Vorbehaltsgut im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich des Vorbehaltsgutes entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an ALU PROFIL ab. ALU PROFIL ermächtigt den Kunden widerruflich, die an ALU PROFIL abgetretene Forderung für Rechnung von ALU PROFIL im eigenen Namen des Kunden einzuziehen.
9.4 Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltsgut wird der Kunde auf das Eigentum von ALU PROFIL hinweisen und ALU PROFIL unverzüglich benachrichtigen.
9.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist ALU PROFIL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Vorbehaltsgut herauszuverlangen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
9.6 Benötigt ALU PROFIL zur Ausführung des Kundenauftrages Werkzeuge, ist ALU PROFIL befugt, diese in Auftrag zu geben und die anteiligen Kosten nach Ziffer 3.2 an den Kunden weiterzugeben. Das Eigentum der Werkzeuge verbleibt bei ALU PROFIL.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Recht zur außerordentlichen Kündigung
10.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es aus demselben Rechtsverhältnis beruht. Jeder Auftrag gilt als gesondertes Rechtsverhältnis.
10.2 ALU PROFIL ist berechtigt, den Auftrag mit dem Kunden außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, soweit sich das Vermögen des Kunden nachhaltig verschlechtert hat oder über das Vermögen des Kunden die Durchführung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde.